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§ 1 Geltungsbereich 
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Hanns Bilz Innovations (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber. 
1.2 Abweichende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden. 
1.3 Es handelt sich grundsätzlich um Dienstverträge im Sinne von § 611 BGB. 

 

§ 2 Leistungsumfang 
2.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. 
2.2 Ausgeschlossen sind folgende Leistungen: 
– Rechtliche, steuerliche, medizinische, finanzielle, technische oder versicherungsbezogene Beratung, insbesondere: 
• Rechtliche Beratung, Vertragsprüfung, Rechtsvertretung 
• Steuerberatung, Steuererklärungen 
• Medizinische Diagnosen, Behandlungen 
• Finanzdienstleistungen im Sinne von regulatorischer Aufsicht 
• Technische Dienstleistungen wie Installation oder Wartung (sofern nicht explizit vereinbart) 
• Versicherungsberatung 
• Beratung, die ausschließlich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist 

 

§ 3 Abrechnung und Zahlungsbedingungen 
3.1 Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand auf Stundenbasis, sofern nicht anders im Angebot geregelt. 
3.2 Tagessatz: Ein Tag entspricht 8 Stunden. Die im Angebot genannten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 
3.3 Spesen und Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. 
3.4 Das Zahlungsziel beträgt, sofern nicht anders vereinbart: 25% des Gesamtbetrags sind als Vorauskasse zu zahlen. Die restlichen Beträge sind nach monatlicher Rechnungsstellung bis spätestens zum 3. Werktag des Folgemonats fällig. 

 

§ 4 Vertraulichkeit und Datenschutz 
4.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller nicht öffentlich bekannten Informationen, Unterlagen und Daten. 
4.2 Die Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO, ein. 
4.3 Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. 

 

§ 5 Haftung 
5.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 
5.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal in Höhe der gezahlten Honorare, begrenzt. 
5.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. 
5.4 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und freie Mitarbeiter. 

 

§ 6 Kündigung und Aussetzung 
6.1 Die vereinbarte Laufzeit beträgt 60 Tage ab Beginn der Leistungserbringung. 
6.2 Jede Partei kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit vorzeitig zu beenden oder auszusetzen, wenn Umstände eintreten, die eine weitere Leistungserbringung unzumutbar machen. In diesem Fall werden alle bis dahin erbrachten Leistungen und Auslagen abgerechnet. 

 

§ 7 Vertragsverlängerung 
7.1 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 30 Tage, wenn nicht spätestens 14 Tage vor Laufzeitende eine schriftliche Kündigung eingeht. 
7.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber spätestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit über die bevorstehende Verlängerung. 

 

§ 8 Unabhängigkeit 
8.1 Es besteht kein Anstellungsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeitende agieren eigenverantwortlich. 

 

§ 9 Geistiges Eigentum 
9.1 Sämtliche Urheber- und gewerblichen Schutzrechte an im Rahmen dieses Vertrages entwickelten Inhalten, Konzepten oder Materialien verbleiben beim Auftragnehmer. 
9.2 Der Auftraggeber erhält eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Nutzungslizenz für den eigenen Geschäftsbetrieb. 
9.3 Abweichende Regelungen für individuelle Entwicklungen sind nur schriftlich möglich. 

 

§ 10 Streitbeilegung 
10.1 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist zunächst ein Schlichtungsverfahren bei der IHK zu versuchen. 
10.2 Der ordentliche Rechtsweg bleibt für Streitigkeiten unter 10.000 € vorbehalten. 

 

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand 
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
11.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. 

 

§ 12 Zusatzleistungen 
12.1 Leistungen, die über das vereinbarte Angebot hinausgehen, sind separat zu beauftragen und werden nach Aufwand vergütet. 

 

§ 13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 
13.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten, Zugänge und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. 
13.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gehen Verzögerungen und Mehraufwand zu seinen Lasten. 

 

§ 14 Mitteilungen und Textform 
14.1 Sämtliche Mitteilungen und Anzeigen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind mindestens in Textform (z.B. E-Mail) zu übermitteln, sofern gesetzlich nicht ausdrücklich die Schriftform verlangt wird. 

 

§ 15 Salvatorische Klausel 
15.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, wirksame Regelung. 

 

§ 16 Höhere Gewalt 
16.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen) entbinden die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Störung von den Vertragspflichten. Die Parteien werden sich unverzüglich informieren. 

 

§ 17 Gesamte Vereinbarung 
17.1 Dieser Vertrag bildet die vollständige Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen Abreden, Verträge und Erklärungen. 

 

§ 18 Nutzung von KI-gestützten Tools und Datenverarbeitung 
18.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung digitale und KI-gestützte Tools (z. B. ChatGPT, Gamma, Notion AI) einzusetzen. 
18.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass für die Projektbearbeitung relevante, aber nicht personenbezogene oder besonders vertrauliche Inhalte in solche Tools eingebracht werden dürfen. 
18.3 Besonders vertrauliche Inhalte sind insbesondere besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. 
18.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch externe KI-Tools erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche dafür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen und diese auf Verlangen nachgewiesen werden. 
18.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Datenverluste oder Rechtsverletzungen, die durch die Nutzung externer KI-Dienste entstehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. 
18.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur Inhalte zu übergeben, deren Nutzung rechtlich zulässig ist und die nicht besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen. 
18.7 Der Auftraggeber kann die Nutzung externer KI-Tools zu Projektbeginn schriftlich ablehnen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass dies die Leistungsqualität, den Umfang und ggf. den Aufwand beeinflussen kann. Mehraufwände werden gesondert abgerechnet. 
18.8 Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen. 

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